BFSG & WCAG

Barrierefreie Websites

Seit dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit für viele Websites gesetzliche Pflicht — und für alle anderen ein Wettbewerbsvorteil.

Wir prüfen, verbessern und bauen Websites nach WCAG 2.1 AA und EN 301 549 — den Standards hinter dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und dem European Accessibility Act. Pragmatisch, dokumentiert und ohne dass Ihre Website hässlich wird.

Barrierefreie Websites

Warum Barrierefreiheit — und warum jetzt?

Das BFSG, die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act, gilt seit dem 28. Juni 2025. Es verpflichtet viele B2C-Unternehmen — insbesondere Onlineshops und Verbraucher-Dienstleistungen — ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.

Gesetzliche Pflicht

Das BFSG betrifft viele B2C-Websites und -Shops. Marktüberwachungsbehörden können Nachbesserung verlangen, Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen — Abwarten ist die teure Variante.

Eine größere Zielgruppe

Millionen Menschen in Deutschland leben mit Seh-, Motorik- oder kognitiven Einschränkungen — und von barrierefreien Seiten profitieren alle, von älteren Nutzern bis zum Handy in praller Sonne.

Besseres SEO und bessere Usability

Semantische Struktur, Alt-Texte, klare Kontraste und Tastaturbedienbarkeit überschneiden sich stark mit dem, was Suchmaschinen und alle Nutzer belohnen.

Vertrauen und Marke

Eine barrierefreie Website signalisiert Professionalität und Inklusion — zunehmend auch ein Kriterium in B2B-Einkauf und öffentlichen Ausschreibungen.

Was Sie bekommen

Accessibility-Audit

Eine strukturierte Prüfung nach WCAG 2.1 AA / EN 301 549 — automatisierte Checks plus manuelle Tests, Befunde nach Schwere priorisiert.

Nachbesserung bestehender Websites

Kontraste, Tastaturnavigation, Fokus-Zustände, Alt-Texte, Formular-Labels, ARIA — behoben in Ihrem bestehenden System, ohne Komplett-Neubau.

Barrierefreie Neuentwicklung

Neue Websites, die vom ersten Wireframe an barrierefrei konzipiert und gebaut werden — günstiger als Nachrüsten, besser als jeder Patch.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung, die Ihre Website nach BFSG braucht, erstellt aus echten Testergebnissen — kein Copy-Paste-Template.

Redaktions-Guidelines & Schulung

Ihr Team lernt, Inhalte barrierefrei zu halten: Überschriften, Alt-Texte, Linktexte, Dokumente — damit die Konformität auch die nächste Änderung überlebt.

Laufende Prüfung

Optionale regelmäßige Nachtests, damit neue Features und Inhalte nicht still und leise neue Barrieren einbauen.

So arbeiten wir

1

Audit

Automatisierte und manuelle Prüfung Ihrer wichtigsten Seiten und Abläufe — inklusive Screenreader- und Nur-Tastatur-Tests.

2

Priorisierung

Befunde sortiert nach Schwere und Aufwand: Blocker für assistive Technologien zuerst, Kosmetik später.

3

Umsetzung

Korrekturen in Design, Code und Inhalten — eng abgestimmt, damit Marke und Conversion nicht leiden.

4

Verifikation

Nachtests mit denselben Methoden, inklusive assistiver Technologien — behoben heißt verifiziert, nicht vermutet.

5

Dokumentation & Monitoring

Erklärung zur Barrierefreiheit, Testdokumentation und auf Wunsch regelmäßige Re-Checks, während sich Ihre Website weiterentwickelt.

Was kostet Barrierefreiheit?

Individuelles Angebot

Der Preis hängt von der Website-Größe, der Zahl der Templates und interaktiven Komponenten ab — und davon, ob wir eine bestehende Website nachbessern oder von Anfang an barrierefrei bauen. Nach der Audit-Abstimmung erhalten Sie ein Festpreisangebot — unverbindlich.

Angebot anfragen

Häufige Fragen

Das BFSG erfasst vor allem B2C-Angebote: Onlineshops und elektronisch erbrachte Dienstleistungen für Verbraucher. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Wir geben Ihnen eine praxisnahe Einschätzung für Ihren Fall — für eine verbindliche rechtliche Bewertung empfehlen wir Ihren Anwalt.

Kostenloses Erstgespräch

Finden Sie heraus, wo Ihre Website steht

Schicken Sie uns Ihre URL — Sie erhalten eine erste Barrierefreiheits-Einschätzung und eine klare Empfehlung zu Ihren BFSG-Pflichten. Unverbindlich und ohne Panikmache.

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