Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Contentoren, einer Marke der Semesterkur UG (haftungsbeschränkt), für Verträge mit Unternehmenskunden.

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Semesterkur UG (haftungsbeschränkt), auftretend unter der Marke Contentoren (nachfolgend „Contentoren“, „wir“ oder „uns“), in den Bereichen Strategieberatung, Online-Marketing, Webentwicklung, Software- und App-Entwicklung sowie KI-Automatisierung.

(2) Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir die Beauftragung des Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigen oder mit der Ausführung der Leistung beginnen. Das jeweilige Angebot bildet zusammen mit diesen AGB den Leistungsumfang ab.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der geschuldeten Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Allgemein gehaltene Leistungsbeschreibungen (z. B. auf der Website) sind unverbindliche Beschreibungen und stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar.

(2) Wir erbringen unsere Leistungen als Dienstleistung (Dienstvertrag), sofern nicht ausdrücklich ein konkreter Werkerfolg vereinbart ist. Insbesondere schulden wir keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg wie etwa bestimmte Rankings, Reichweiten, Conversion- oder Umsatzzahlen.

(3) Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer Verpflichtungen Subunternehmer und Drittdienstleister einzusetzen. Unsere Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bleibt hiervon unberührt.

(4) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Vergütung und Terminen führen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten, Materialien und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in nutzbarer Form unentgeltlich zur Verfügung.

(2) Der Kunde sichert zu, dass von ihm bereitgestellte Inhalte und Materialien (z. B. Texte, Bilder, Logos, Daten) frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren, auf erstes Anfordern frei.

(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, gehen daraus resultierende Verzögerungen und Mehraufwände zu seinen Lasten. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei größeren Projekten sind wir berechtigt, angemessene Vorschüsse und Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt zu verlangen.

(3) Wiederkehrende Leistungen (z. B. Retainer, Wartung, Hosting, laufender Support) werden periodisch im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum in Rechnung gestellt.

(4) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Termine und Fristen

(1) Angegebene Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Ausfälle von Drittanbietern, Störungen von Kommunikationsnetzen, behördliche Maßnahmen), haben wir nicht zu vertreten. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Sofern nicht anders vereinbart, räumen wir dem Kunden an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen das einfache (nicht ausschließliche), räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, diese für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.

(2) An den von uns eingesetzten Konzepten, Methoden, dem Know-how, Softwarekomponenten, Bibliotheken und Werkzeugen sowie an vorbestehenden Werken behalten wir uns die Rechte vor. Der Kunde erhält, soweit relevant, ein einfaches Nutzungsrecht in dem für die Verwendung der Ergebnisse erforderlichen Umfang.

(3) Rechte an Werken Dritter (z. B. Stock-Medien, Open-Source-Komponenten, Fremdsoftware) richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber, die der Kunde zu beachten hat.

§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie als vertraulich gekennzeichnete Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.

(2) Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Einzelheiten zur Verarbeitung von Daten auf unserer Website finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

§ 9 Gewährleistung

(1) Für im Rahmen eines Werkvertrags erbrachte Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften mit den nachfolgenden Maßgaben. Mängel beseitigen wir zunächst nach unserer Wahl im Wege der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung).

(2) Der Kunde hat Leistungsergebnisse unverzüglich zu prüfen und Mängel in Textform mit nachvollziehbarer Beschreibung anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung zu rügen.

(3) Ein Mangel liegt nicht vor bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sowie bei Fehlern, die auf vom Kunden selbst oder durch Dritte vorgenommene Änderungen, unsachgemäße Nutzung oder eine ungeeignete Betriebsumgebung zurückzuführen sind.

(4) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt zwölf Monate ab Ablieferung bzw. Abnahme, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften längere Fristen vorsehen.

§ 10 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit sowie soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend ist.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine darüber hinausgehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Mangelfolgeschäden, sofern nicht ein Fall des Absatzes 1 vorliegt.

(4) Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei Datenverlust haften wir nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen (z. B. Retainer, Wartung, Support) ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, sind solche Verträge mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.

(2) Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei wesentliche Vertragspflichten schuldhaft verletzt und die Verletzung trotz Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt.

(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.

§ 12 Referenznennung

Wir sind berechtigt, den Kunden unter Nennung seines Firmennamens und Logos als Referenz zu benennen und die im Rahmen des Projekts erstellten Arbeitsergebnisse als Arbeitsprobe darzustellen (z. B. auf unserer Website und in Präsentationen), sofern der Kunde dem nicht aus einem berechtigten Grund schriftlich widerspricht.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.